Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Abschluss von Verträgen mit natürlichen oder juristischen Personen , die bei Abschluss des Geschäfts in gewerblicher oder selbständiger Eigenschaft handeln, sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Für den Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
1. Allgemeines
a) Für sämtliche Vereinbarungen, Angebote und Lieferungen finden ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich vor Vertragsschluss schriftlich zugestimmt. Wir behalten uns vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern. Alle Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Rahmen unserer Angebote auf unseren Webseiten veröffentlicht.
b) Alle Angebote auf unseren Webseiten werden von der Firma Brenox GmbH, Geschäftsführer: Julian Schubert, Sternbergstr. 26, 42551 Velbert, Amtsgericht Wuppertal: HRB 28207 , USt-ID: DE278206311, Bundesrepublik Deutschland, unter folgenden Domains zur Verfügung gestellt: http://www.brenox.de
c) Unser Angebot richtet sich überwiegend auf den Online - Vertrieb von Geländersystemen, Vordächern, Schildhalterungen und ähnlichen Systemteilen aus Edelstahl, mit und ohne integrierter LED – Beleuchtung und vergleichbare Waren, einschließlich entsprechender Kaufberatung unserer Kunden.
2. Liefervertrag; Vertragschluss, Warenbeschaffenheit
a) Art und Umfang unserer Warenangebote ergeben sich aus den jeweiligen Produkt – und Leistungsbeschreibungen. Geringfügige technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten. Die jeweilige Beschaffenheit unseres Warenangebotes richtet sich ausschließlich nach den jeweils vertraglich vereinbarten technischen Liefervorschriften. Sofern unsere Leistungen von Informationen des Kunden abhängen (etwa aufgrund von Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw.), liegt das Risiko der Eignung dieser Informationen für die Produkterstellung nach dem vorgesehenen Verwendungszweck ausschließlich beim Kunden. In derartigen Fällen haften wir allerdings für die sachgemäße Herstellung nach den jeweiligen Kundenspezifikationen.
b) Bestellt der Kunde bei uns eine nach seinen Spezifikationen angefertigte Sonderanfertigung, sind wir berechtigt, den Umfang des Auftrages preislich um bis zu 10 % zu überschreiten.
c) Bei uns aufgegebene Bestellungen sind rechtlich verbindliche Angebote des Kunden in Erwerbsabsicht, zu deren Ablehnung wir binnen drei Tagen nach Eingang der Offerte berechtigt sind. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Wenn die Bestellung elektronisch erfolgt, wird der Vertragstext von uns auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften archiviert.
d) Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und/oder vergleichbaren Informationen – auch in elektronischer Form – ausdrücklich vor. Derartige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dies beruht auf einer gesetzlichen Verpflichtung. Wir verpflichten uns, alle seitens des Bestellers als vertraulich bezeichneten Informationen und Unterlagen strikt vertraulich zu behandeln und sie – soweit erforderlich - nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
e) Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Lieferbedingungen auf der Basis der Mitteilungen des Herstellers an uns. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Kunden zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Insoweit haften wir lediglich für die sachgemäße Verarbeitung. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, wird keine Haftung für die Bestimmung der Werkstoffqualität und für Korrosionsschäden übernommen.
3. Informationen nach Art. 246 Abs. 3 EGBGB in Verbindung mit § 312 g BGB
a) Technische Schritte zum Vertragsschluß/ Korrektur von Eingabefehlern
Wenn Sie den oder die gewünschten Artikel zwecks Bestellung durch den Button „Zum Warenkorb hinzufügen“ hinzugefügt haben, gelangen Sie über den Link „Zum Warenkorb“ in die Übersicht vom Warenkorb. Dort besteht die Möglichkeit, die gewünschte Anzahl der Artikel zu korrigieren und/oder Artikel zu löschen, wenn Sie dies wünschen. Dort werden auch die Artikelübersicht nebst den Versandkosten sowie weitere erforderliche Informationen angezeigt. Wenn Sie auf das Feld „Anmelden“, „Registrieren“ oder „weiter“ drücken, gelangen Sie nach eventueller Anmeldung bzw. Eingabe Ihrer Daten zur Eingabe Ihrer Lieferanschrift und/oder der Rechnungsanschrift. Diese Angaben können Sie unter Profileinstellungen korrigieren, wenn Sie dies wünschen.
Die von uns vorgesehenen Zahlungsarten sind „Paypal“, „Kreditkarte“, „Sofortüberweisung“, „Vorkasse“ und „Zahlung auf Rechnung“, so dass andere Zahlungsarten nicht wählbar sind. Nach dem Anklicken eines weiteren Links gelangen Sie zur Gesamtübersicht. Dort können Sie nochmals alle Daten prüfen und ggf. auch erneut korrigieren. Wenn alle Angaben Ihren Wünschen entsprechen, können Sie die Bestellung sodann abschließen indem Sie auf das Feld „zahlungspflichtig bestellen“ drücken. Der Vertragsschluß vollzieht sich nach Ziffer 2 dieser AGB.
b) Speicherung Vertragstext
Wir speichern den konkreten „Angebotstext“ im Onlineshop nicht gesondert. Dies bedeutet, dass er vom Kunden nach Vertragsschluss ggf. nicht mehr abgerufen werden kann, sofern unser „Angebot“ im Shop zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vorhanden oder bereits geändert ist. Kundenbestellungen werden von uns zwar gespeichert, können aber vom Kunden nicht gesondert abgerufen werden. Unsere unverzüglich nach Abschluss der Bestellung versandte Bestätigungsemail enthält sämtliche vertragsrelevanten Daten und gesetzlich erforderlichen Hinweise. Unsere aktuellen AGB sind auf der Shopseite jederzeit abrufbar und können ausgedruckt und gespeichert werden. Ältere AGB in nicht mehr geltenden Fassungen werden von uns nicht gespeichert und auch nicht mehr zum Abruf vorgehalten. Wir empfehlen allen unseren Kunden, den Vertragstext inklusive der zum fraglichen Zeitpunkt geltenden AGB bei der Bestellung ausdrucken oder etwa einen Screenshot anzufertigen. Darüber hinaus empfehlen wir Bestellbestätigungen, die ebenfalls die jeweils aktuellen AGB oder einen Hyperlink darauf enthalten, aufbewahren und speichern.
4. Preisänderungen
Preisänderungen sind nur dann zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich nach Ablauf dieses Zeitraumes, der mit dem Vertragsschluss beginnt, unsere Kosten, sind wir berechtigt, den Preis angemessen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises übersteigt.
5. Lieferfristen
a) Wir bemühen uns, Bestellungen so schnell wie möglich auszuliefern. Der Käufer kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern und nach Verstreichen dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten.
b) Lieferfristen beginnen nicht vor dem Eingang von Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, die der Kunde beschaffen muss, damit die Ware hergestellt werden kann. Stellt sich nachträglich heraus, dass in den Bestell- oder Zeichnungsunterlagen des Kunden Fehler vorhanden sind, beginnt die Lieferfrist nach deren Beseitigung erneut. Diese Frist ist eingehalten, wenn die bestellte Ware bis zu ihrem Ablauf versendet worden ist.
c) Beruht die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höherer Gewalt, auf Arbeitskämpfen oder damit vergleichbaren Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und nicht nur kurzfristig und vorübergehend sind, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. In derartigen Fällen werden wir dem Kunden solche Umstände umgehend mitteilen.
d) Die rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung behalten wir uns vor. Bei Nichtbelieferung durch einen Lieferanten behalten wir uns den Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes – soweit möglich - vor. Ein Lösungsrecht besteht für uns aber nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung von uns nicht zu vertreten ist.
6. Geheimhaltungsvereinbarung
Die Vertragsparteien verwenden alle Unterlagen (Muster, Modelle, Informationen und Daten) und Kenntnisse, die sie aufgrund der Geschäftsverbindung erhalten, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke und verpflichten sich zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten, sofern der andere Vertragspartner Vertraulichkeit verlangt. Dies gilt nicht, wenn die betreffenden Informationen allgemein bekannt sind oder sie dem Vertragspartner bei Erhalt der Informationen bereits bekannt waren sowie bei gesetzlichen Verpflichtungen zur Weitergabe an Behörden.
7. Preise, Verpackung, Versand
a) Die von uns in unseren Warenangeboten angegebenen Preise sind rechtlich bindend und allein gültig. Preisänderungen können erfolgen, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Der Kunde ist in diesem Fall zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Preises übersteigt.
b) Zu unseren Preisen treten die in den jeweiligen Angeboten ausgewiesenen Fracht- und Versandkosten ab Werk hinzu. Ab Werk bedeutet, dass zum Preis der Ware noch die Fracht- und Versandkosten und die gesetzliche Umsatzsteuer hinzutreten. Skonti und Rabatte werden nicht gewährt, es sei denn, dies wäre in den jeweiligen Angeboten gesondert ausgewiesen. Die Wahl der Versandart erfolgt gemäß billigem Ermessen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
c) Bei offensichtlichen Transportschäden hat der Kunde ohne schuldhaftes Zögern den Spediteur/Frachtführer zu informieren und uns gleichzeitig ebenfalls zu benachrichtigen. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur/Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, dem insoweit unter Umständen Ersatzansprüche gegen den Spediteur/Frachtführer zustehen. Einer Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Auf Wunsch des Kunden kann gegen Transportschäden eine Versicherung auf Kosten des Kunden abgeschlossen werden. Wir haften für von den von uns beauftragten Spediteur wegen schuldhaft verursachter oder sonst zu vertretenden Schäden nur im Rahmen der transportrechtlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung.
d) Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort fällig. Wir bieten als Zahlungskonditionen die Zahlung per Kreditkarte, durch Cyber-Cash-Systeme (etwa PayPal) oder per Nachnahme an. Die Wahl der Zahlungsart „Überweisung“ bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bei Wahl dieser Zahlungsart behalten wir uns die Einholung einer geeigneten Bonitätsauskunft vor Ausführung unserer Leistung vor.
e) Wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, ist die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Eintritt des Zahlungsverzuges zu verzinsen. Wir behalten uns das Recht vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen oder geltend zu machen.
f) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann rechtswirksam ausüben, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Recht zur Aufrechnung besteht nur dann, wenn der Gegenanspruch des Kunden rechtskräftig festgestellt oder aber durch uns ausdrücklich anerkannt wurde.
g) Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die befürchten lassen, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen wird, berechtigt uns dies, eine sofortige Sicherheitsleistung für alle Forderungen aus dem Liefervertrag ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen und bis zur Leistung der Sicherheit hinsichtlich unserer eigenen Leistungspflicht ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
h) Sofern der Kunde vor Ausführung der Bestellung unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurücktritt, sind wir berechtigt, 20 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn als Storno – Kosten zu fordern. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns unbenommen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
8. Gewährleistung
a) Sollte sich der Kaufgegenstand als mangelhaft erweisen, werden wir nach Wahl des Käufers entweder den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder, sofern der Kaufgegenstand gegen einen nach Funktion und Wert vergleichbaren Ersatzgegenstand ausgetauscht werden kann, einen solchen Ersatzgegenstand liefern (Nachlieferung). Ein Anspruch auf Nachlieferung besteht nicht, wenn ein Ersatzgegenstand nicht vorrätig ist und wir uns einen solchen auch nicht bei einem Dritten in einem angemessenen Zeitraum beschaffen können (Deckungsgeschäft). Ein Ersatzgegenstand ist auch dann nicht vorrätig, wenn wir uns vor der Mitteilung des Mangels durch den Käufer verpflichtet haben, ihn an einen Dritten zu veräußern und ein Ersatzgegenstand in angemessener Frist nicht beschafft werden kann. Hat der Käufer erklärt, er wolle seinen Nacherfüllungsanspruch in einer bestimmten Variante geltend machen (Nachlieferung oder Nachbesserung), so beschränkt sich sein Nacherfüllungsanspruch auf diese Variante der Nacherfüllung, bis sich diese Variante als undurchführbar erwiesen hat oder wir die Ausführung berechtigt verweigern dürfen. Das Recht des Käufers wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
b) Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch binnen einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich oder in Textform anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches nach Ablauf dieser ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an uns.
c) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Sollte es sich bei den Waren um Sachen handeln, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für den Einbau in ein Bauwerk verwendet werden, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab Lieferung.
d) Die Produktbeschreibung des Herstellers gilt als Beschaffenheitsvereinbarung. Über diese Produktbeschreibung hinaus erfolgen keine selbständigen oder unselbständigen Garantien, es sei denn, dies wäre in den jeweiligen Angeboten ausdrücklich ausgewiesen. Davon unberührt bleiben etwaige Garantien der jeweiligen Hersteller, die nicht Bestandteil von uns mit Ihnen geschlossenen Verträge sind.
e) Entstehen Sachmängel aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, bestehen uns gegenüber insoweit keinerlei Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche. Dies gilt auch für ohne unsere Einwilligung vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritten.
Entstehen Sachmängel aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, bestehen uns gegenüber insoweit keinerlei Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche.
Dies gilt auch für ohne unsere Einwilligung vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritten. Montagekosten, Demontagekosten und Remontagekosten können von uns als Verkäufer der Waren nicht übernommen werden.
f) Erfolgt eine Mängelrüge durch den Kunden, ist uns die Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel selbst oder durch beauftragte Dritte festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen nebst allen zur Bearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen unverzüglich an uns zurück zusenden, sofern nach Art und Umfang der Ware möglich und zumutbar ist. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach oder werden ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vorgenommen, verliert der Kunde etwaig bestehende Sachmängelansprüche. Eine Sachmängelgewährleistung entfällt auch dann, wenn der Einbau der gelieferten Gegenstände beim Kunden eine elektrische Installation erfordert und diese nicht von einem Fachbetrieb durchgeführt worden sind.
9. Haftungsbeschränkung
Für uns oder von uns eingesetzten Erfüllungsgehilfen zurechenbaren Personenschäden haften wir unbeschränkt. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Kunden infolge einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer von uns verübten wesentlichen Vertragsverletzung entstanden sind, haften wir auch dann, wenn uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorstehend genannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut hat. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
10. Eigentumsvorbehalt
a) Das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren behalten wir bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
b) Unsere Kunden sind verpflichtet, alle von uns gelieferten Waren aufgrund des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln, bis der Kaufpreis vollständig an uns entrichtet worden ist. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde sie in derartigen Fällen auf eigene Kosten durch Fachfirmen regelmäßig durchführen zu lassen.
c) Wird die Ware verarbeitet, umgebildet oder in ein Gebäude eingebaut, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verarbeiteten oder umgebildeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung bis zum vollständigen Ausgleich aller uns zustehenden Forderungen zu. Sollte unser Eigentum an der Vorbehaltsware aufgrund Verbindung oder Vermischung erlöschen, überträgt der Kunde uns seine diesbezüglichen (Mit-) Eigentumsrechte an der neuen Sache oder dem vermischten Bestandteil jeweils im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Gleichzeitig verwahrt er sie unentgeltlich für uns. Entsteht durch Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung eine neue Sache, dient diese in gleicher Weise der Sicherung unserer Forderungen, wie die Vorbehaltsware selbst.
d) Der Kunde ist für den Fall des Bestehens eines Eigentumsvorbehaltes zu unseren Gunsten verpflichtet, seinerseits die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt an Dritte weiter zu veräußern. Gleichzeitig gelten die Forderungen aus derartigen Veräußerungsgeschäften im Umfang unserer berechtigten Forderungen als an uns abgetreten. Der Kunde wird für einen solchen Fall ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in seinem Namen einzuziehen. Eine Abtretung einer solchen Forderung aus der Weiterveräußerung wird – etwa für den Fall eines Factoringvertrages - nicht gestattet. Die Einziehungsermächtigung kann bei anhaltendem Zahlungsverzug, bei Zahlungseinstellung, Übergang des Geschäftsbetriebes des Kunden an Dritte, bei beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigung oder Auflösung des Unternehmens des Kunden jederzeit von uns widerrufen werden. Tritt dieser Fall ein, ist der Kunde verpflichtet, seinen betroffenen Abnehmern die Forderungsabtretung offen zu legen und uns alle zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich zu überlassen. Dies gilt auch für etwaige Sicherheiten an Kundenforderungen. Sollte der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere gesicherten Forderungen um mehr als 15 % übersteigen (Übersicherung), sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.
e) Sollte die Vorbehaltsware gepfändet oder sonst beeinträchtigt werden, wird der Kunde uns davon unverzüglich zu benachrichtigen.
f) Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware hinreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche aus den jeweiligen Versicherungsverträgen tritt er für den Fall des Eintritts des Versicherungsfalles an uns ab.
g) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei anhaltendem Zahlungsverzug, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen und die Ware beim Kunden nach entsprechender Besichtigung wegnehmen zu dürfen.
11. Schlussbestimmung
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
b) Erfüllungsort für unsere Zahlungsansprüche ist Essen.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem nach dem Willen der Parteien wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise nach den gesetzlichen Wertungen am nächsten kommt.
d) Sämtliche Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
12. Schiedsklausel
(a) Sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie – und Handelskammer zu Essen in ihrer jeweils geltenden Fassung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs in einer Instanz endgültig entschieden. Die Parteien sind an alle auf der Grundlage dieses Vertrages getroffenen schiedsgutachterlichen Stellungnahmen oder Entscheidungen gebunden.
(b) Alle Streitigkeiten werden durch einen Schiedsrichter entschieden, den die Industrie – und Handelskammer zu Essen auf Antrag einer Partei bestimmt. Aufgrund dieses Vertrages verpflichten sich beide Parteien, diesen Antrag zu stellen. Das anwendbare materielle Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist deutsch.
(c) Die Parteien sind verpflichtet, dem bestellten Schiedsrichter alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Schiedsgutachter gibt beiden Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme und führt auf Verlangen einer Partei eine mündliche Erörterung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien in Essen durch. Beide Parteien haben das Recht sich durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte in diesem Termin vertreten zu lassen. Der Schiedsgutachter übermittelt seine Entscheidung mit schriftlicher Begründung beiden Vertragsparteien, sofern nicht ein Vergleich geschlossen wird.
(d) Über die Kosten des Schiedsverfahrens entscheidet das Schiedsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Ausgangs des Verfahrens.